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Beglaubigung

Kopien von Zeugnissen beglaubigen
Beglaubigte Kopien bekommt Ihr ab 09. Juli 2018 in C 115 bzw. C 116 (AStA).

Mitbringen müsst Ihr das Dokument sowie maximal 5 Kopien, die Ihr dann in der Regel im Vorlesungszeitraum innerhalb von 5 Tagen beglaubigt zurückbekommt.
Die Kopien müssen exakt und vollständig dem Origianl entsprechen (Texte oder Stempel dürfen auf der Kopie nicht fehlen oder unvollständig kopiert sein).

WICHTIG:

  • Die Tackernadeln zusammengehefteter Originaldokumente dürfen zum Kopieren nicht geöffnet/entfernt werden.
  • Es können keine Farbkopien beglaubigt werden!
  • Der AStA darf keine Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden u.ä.) oder amtliche Dokumente (Ausweispapiere, polizeiliche Führungszeugnisse u.ä.) beglaubigen.
  • Auch mehrseitige Dokumente müssen vollständig kopiert werden (alle Vorder- und Rückseiten, auch wenn die Seite nur einen Stempel, oder eine unwichtig erscheinende Beschriftung enthält).
  • Stempel und Unterschriften müssen möglichst lesbar sein (Kopierer im Funktionsmenü ggf. dunkler einstellen).
  • Das Format der Kopien muss nicht dem des Origianaldokuments entsprechen, sofern alle Inhalte erhalten und lesbar bleiben. Großformatige Dokumente können demnach verkleinert werden (Reproduktionsfaktor). Bei mehrseitigen Originalen dürfen die Kopien beidseitig bedruckt sein (zwei Seiten auf ein Blatt).
  • Die vier Seiten eines Abiturzeugnisses können beispielsweise - wie im Original - beidseitig auf einen DIN A3 Bogen kopiert werden.
  • Kopien bitte nicht zusammenheften und die Dokumente (Original und Kopie) nicht in mitgebrachte Folien abgeben, mit Büroklammern oder Post-Its etc. versehen.