Alle immatrikulierten Studierenden bilden eine unabhängige Gliedkörperschaft der Hochschule, die Verfasste Studierendenschaft (VS). Wir verwalten und entscheiden über unsere studentischen Interessen und Angelegenheiten selbst.
Wir sind die Selbstverwaltung der Studierenden!
Und haben nach dem Landeshochschulgesetz folgende Aufgaben (Auszug: LHG-BW, §65):
- die Wahrnehmung der hochschulpolitischen, fachlichen und fachübergreifenden sowie der sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Belange der Studierenden,
- die Mitwirkung an den Aufgaben der Hochschulen nach den §§ 2 bis 7,
- die Förderung der politischen Bildung und des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstseins der Studierenden,
- die Förderung der Chancengleichheit und den Abbau von Benachteiligungen innerhalb der Studierendenschaft,
- die Förderung der Integration ausländischer Studierender, die einen Studienabschluss in Baden-Württemberg anstreben,
- die Förderung der sportlichen Aktivitäten der Studierenden,
- die Pflege der überregionalen und internationalen Studierendenbeziehungen.