Profil
Die Wahlen der Verfassten Studierendenschaft sind die Wahlen zum Studierendenparlament "StuPa", das oberste legislative Gremium der Verfassten Studierendenschaft. Diese findet zeitgleich zu der Wahlen der Hochschule statt. (Hochschulwahlen)
Für das StuPa, welches aus zwölf studentischen Mitglieder besteht, werden vier Studierenden direkt gewählt (Direktkandidierende). Alle weiteren Mitglieder im StuPa sind die studentischen Mitglieder des Senats und Vertretungen der Fachschaften.
Alle Studierende können sich zur Wahl zum Studierendenparlament aufstellen und für das Amt kandidieren.
Jede Studierende und jeder Studierender hat so viele Stimmen wie Mitglieder zu wählen sind, also vier Stimmen. Es müssen nicht alle Stimmen abgegeben werden und pro Kandidierenden ist nur eine Stimme möglich.
Jede Stimme zählt - Geht wählen!
Bekanntmachung der Wahlergebnisse
(Online-Variante; Offizielle Bekanntmachung der Wahlergebnisse unter Veröffentlichungen)
Anzahl der Wahlberechtigten: |
3478 | ||
Briefwahl beantragt: | 0 | ||
Beginn / Ende erster Wahltag: | 03.05.2023 | 09:00 Uhr / 16:00 Uhr | |
Beginn / Ende zweiter Wahltag: | 04.05.2023 | 09:00 Uhr / 16:00 Uhr | |
Abgebende Stimmzettel: |
440 | ||
Gültige Stimmzettel | 440 | Ungültige Stimmzettel: | 0 |
Gültige Stimmen für den Wahlvorschlag | 1385 | ||
Wahlbeteiligung: |
12,65 % |
Gewählte Mitglieder:
Sitz-Nr. |
Familienname, Vorname |
Studiengang |
Anzahl gültiger Stimmen |
1 |
Mutz, Dominique | EU | 126 |
2 |
Hinz, Viola | EU | 123 |
3 |
Preibisch, Timo | SO | 112 |
4 |
Schärtel, Lukas | EM | 110 |
Gewählte stellvertretende Mitglieder:
Sitz-Nr. |
Familienname, Vorname |
Studiengang |
Anzahl gültiger Stimmen |
1 |
Ramachandran, Aparna | EM | 105 |
2 |
Debruyne, Lois | MB | 101 |
3 |
Reichart, Henrik | EI | 96 |
4 |
Niechoj, Laura | AI | 83 |
5 |
Erath, Sarah | EI | 83 |
6 | Eger, Martina | SO | 62 |
7 | Stietzel, Mirek | IO | 58 |
8 | Sis, Aleyna-Tuana | SO | 58 |
9 | Emde, Marco | AP | 57 |
10 | Fish, Jamie Ellyn | SO | 54 |
11 | Hübschle, Moritz | BM | 53 |
12 | Ziegler, Dorothea | WP | 52 |
13 | Ebner, Beatrice M. | WP | 52 |
Wahlausschreiben
(Online-Variante; Offizielle Wahlausschreiben unter Veröffentlichungen)
- Die Wahl der Mitglieder des Studierendenparlamentes (StuPA) findet
- am Mittwoch, 03.05.2023, 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr und Do, 04.05.2023, 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr in Präsenz im Foyer des Hauptgebäudes der Hochschule Ravensburg-Weingarten, Doggenriedstraße, 88250 Weingarten statt.
- Anzahl der zu wählenden Mitglieder, Direktkandidierende
des Studierendenparlaments nach §2 Absatz 3 des Gesetzes über die Errichtung der Verfassten Studierendenschaft in der Fassung vom 10.07.2012 (GBI S. 457) in Verbindung mit §10 Absatz 4 der Organisationssatzung der Studierendenschaft der Hochschule Ravensburg Weingarten vom 25.04.2013 und der Wahlordnung vom 24.03.2021.
- Vier Studierende
- Amtszeit
Die Amtszeit der Vertreterinnen und Vertreter beginnt am 01.09.2023 und endet am 31.08.2024.
- Art der Wahl
Es wird aufgrund der Wahlvorschläge unter Berücksichtigung der Grundsätze der Mehrheitswahl mit Bindung an den Listenvorschlag gewählt (§ 2 WO).
- Wahlvorschläge
- Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge
Die Wahlvorschläge sind bis spätestens Mittwoch, 19.04.2023, 20:00 Uhr schriftlich
- bei der Wahlleiterin Katja Nicolai, in den VS-Briefkasten, C-Gebäude, parterre, rechter Gang, rechts an der Wand, Leibnizstraße
- adressiert an Verfasste Studierendenschaft der Hochschule Ravensburg-Weingarten, Katja Nicolai, Doggenriedstraße, 88250 Weingarten oder
- per E-Mail an katja.nicolai-vs@rwu.de
mit dafür vorgesehenen Formularen, die den Studierenden per E-Mail zugehen, einzureichen.
- Form und Inhalt der Wahlvorschläge
- Der Wahlvorschlag soll eine Angabe darüber enthalten, welche Bewerberin oder welcher Bewerber zur Vertretung des Wahlvorschlags gegenüber der Wahlleiterin und dem Wahlausschuss berechtigt ist und wer sie/ihn im Falle einer Verhinderung vertritt. Neben dem Namen sind Telefonnummer und gültige E-Mail-Adresse anzugeben. Fehlt eine solche Angabe, so gilt die an erster Stelle stehende Bewerberin oder der an erster Stelle stehende Bewerber als Vertreterin bzw. Vertreter des Wahlvorschlags, diese/r wird von der an zweiter Stelle stehenden Bewerberin oder dem an zweiter Stelle stehendem Bewerber vertreten.
- Für die Wahlen dürfen nur wählbare an der Hochschule eingeschriebene Studierende vorgeschlagen werden. Jeder Wahlvorschlag soll mindestens vier Kandidierende erhalten. Wählbar ist, wer am Tage des endgültigen Abschlusses des Wahlverzeichnisses in diesem eingetragen ist. Nicht wählbar sind Studierende nach § 60 LHG Absatz 1, Satz 5, die nur vorübergehend an der Hochschule studieren.
- Ein/e Bewerber/in darf sich nicht in mehrere Wahlvorschläge für die Wahl desselben Gremiums aufnehmen lassen. Die Bewerber/innen haben durch Unterschrift zu bestätigen, dass sie der Aufnahme als Bewerber/in zugestimmt haben. In Ausnahmefällen kann der/die Bewerber/in ihre bzw. seine Zustimmung per E-Mail erteilen.
- Jeder Wahlvorschlag muss folgende Angaben enthalten:
- Die Wahl, für welche die Bewerber/innen benannt werden
- Name, Vorname, Zugehörigkeit zu einer Fakultät und Matrikelnummer
Der Wahlvorschlag ist mit einem Kennwort zu versehen. Dieses Kennwort darf weder den strafgesetzlichen Bestimmungen zuwiderlaufen noch eine offenbare Verletzung der guten Sitten enthalten. Ist ein zulässiges Kennwort nicht gegeben, so wird der Wahlvorschlag nach dem Namen der ersten Bewerberin bzw. des ersten Bewerbers benannt.
- Die Zurücknahme von Wahlvorschlägen oder von Zustimmungserklärungen von Bewerber/innen ist nur bis zum Ablauf der Einreichungsfrist für die Wahlvorschläge zulässig. Wurde der Wahlvorschlag bei der Wahlleiterin eingereicht, können keine weiteren Bewerber/innen in den Vorschlag aufgenommen werden.
- Wahlbewerber/innen sowie Vertreter/innen eines Wahlvorschlags und ihre Stellvertreter/innen können nach der Wahlordnung weder Mitglieder oder stellvertretende Mitglieder eines Wahlorgans (Wahlausschuss, Abstimmungsausschüsse, Wahlprüfungs-ausschuss) noch Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sein.
- Die zugelassenen Wahlvorschläge werden an dieser Anschlagtafel, im Foyer des Hauptgebäudes (Glaskasten) sowie auf der Homepage der VS (www.vs.rwu/wahlen) öffentlich bekanntgemacht.
- Wahlrecht
Das Wahlrecht hat, wer in das Wahlverzeichnis eingetragen ist. Wahlberechtigte, die mehreren Wählergruppen angehören, sind nur in einer Wählergruppe wahlberechtigt.
- Wahlverzeichnis
Die Einsichtnahme in das Wahlverzeichnis ist möglich:
Zeit: 12.04. – 26.04.2023
Ort: C 115
nach voriger Terminabsprache per E-Mail,
katja.nicolai-vs@rwu.de
mit der Wahlleiterin.
Widerspruch gegen das Wahlverzeichnis kann bei der Wahlleiterin schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden bis spätestens 24.04.2023, 20:00 Uhr.
- Briefwahl
Wahlberechtigte können auf schriftlichen Antrag bei der Wahlleiterin, katja.nicolai-vs@rwu.de von der Briefwahl Gebrauch machen.
Die oder der Antragstellende erhält eine Briefwahlerläuterung.
Die Briefwahlunterlagen (Stimmzettel, Wahlumschlag, Wahlbriefumschlag) können bis spätestens zum 19.04.2023, 20:00 Uhr bei der Wahlleiterin beantragt und an die Wahlberechtigte oder den Wahlberechtigten ausgegeben werden.
Die oder der Wahlberechtigte übt ihr bzw. sein Wahlrecht aus, indem sie oder er den ausgefüllten Stimmzettel in den Wahlumschlag gibt und zusammen mit dem Wahlschein in den Wahlbriefumschlag der Wahlleiterin übergibt oder übersendet. Sie oder er bestätigt auf dem Wahlschein durch Unterschrift, dass sie oder er den beigefügten Stimmzettel persönlich ausgefüllt hat.
Die Stimmabgabe gilt als rechtzeitig erfolgt, wenn der Wahlbrief am 04.05.2023 bis um 16:00 Uhr bei der Wahlleiterin eingeht.
- Möglichkeiten der Stimmabgabe
Jede Wählerin bzw. jeder Wähler hat vier Stimmen (Gesamtstimmenzahl). Sie oder er soll unter Beachtung der Gesamtstimmenzahl die aufgelisteten Namen von Bewerberinnen und Bewerbern ankreuzen (X). Sie oder er kann einer Bewerberin bzw. einem Bewerber nur eine Stimme geben.
- Wahlergebnis
Das Wahlergebnis wird spätestens am 7. Tag nach dem Wahltag hier an der Anschlagtafel, im Foyer des Hauptgebäudes, Glaskasten für die Dauer eines Monats und auf der Homepage der VS bekanntgemacht.
Weingarten, 03.04.2023
Katja Nicolai
Wahlleiterin
News
Wahlergebnis vom Do, 04.05.2023
Bekanntmachung des Wahlergebnisses: Wahl der Direktkandidierenden für das Studierendenparlament
Eine gute Wahlbeteiligung von 12,65 % konnte erzielt werden:
440 Studierende haben sich an den Wahlen der Direktkandidierenden für das Studierendenparlament beteiligt.
Den Wählerinnen und Wählern sei HERZLICHEN Dank!
Wir bedanken uns ebenso bei allen Kandidierenden sowie beim UStA, der mit der Grill-Aktion zum hohen Wahlergebnis beigetragen hat.
Präsenzwahlen, 03. und 04. Mai 2023
Bekanntmachung der Wahlvorschläge: Wahl der Direktkandidatinnen und -kandidaten für das Studierendenparlament
VS-Wahlen in Präsenz!
Die Wahlen finden am Mi, 03. und 04. Mai 2023, jeweils von 9 Uhr bis 16 Uhr im Foyer des Hauptgebäudes der RWU statt.
Folgende WAHLVORSCHLÄGE sind bei der VS für die Wahl der Direktkandidatinnen und -kandidaten des Studierendenparlaments für die Amtszeit WS 23/24 und SoSe 2024 eingegangen:
Wahlergebnis vom Mi, 15.06.2022:
Bekanntmachung des Wahlergebnisses: Wahl der Direktkandidatinnen und -kandidaten für das Studierendenparlament
erste VS-Online-Wahlen:
299 Studierende haben sich an den Wahlen der Direktkandidierenden für das Studierendenparlament beteiligt.
Den Wählerinnen und Wählern sei HERZLICHER Dank!

erste Online-Wahlen bei der VS
VS-Online-Wahlen: Wahl der Direktkandidatinnen und -kandidaten für das Studierendenparlament
Die Online-Wahl findet durchgehend von Mi, 01. Juni 2022, 9 Uhr bis Mi, 15. Juni 2022, 16 Uhr statt.
RWU Wahlen
Wahlen der Hochschule (Hochschulwahlen)
Die studentischen Hochschulwahlen umfassen die Wahlen zum Senat und zu den jeweiligen Fakultätsräten der Fakultäten.
Jede Studierende und jeder Studierender hat so viele Stimmen wie Mitglieder zu wählen sind. Es müssen nicht alle Stimmen abgegeben werden und pro Kandidierenden ist nur eine Stimme möglich.
Jede Stimme zählt - Geht wählen!
Wahl zum Senat
Vier studentischen Mitglieder vertreten euch für eure Interessen im Senat.
Der Senat ist das oberste legislative sowie beschlussfähige Organ der Hochschule. Hier werden alle wichtigen Entscheidungen der RWU beschlossen insbesondere die Studie- und Prüfungsordnung (SPO) aber auch Zulassungsverfahren, Anrechnungsvoraussetzungen und Berufungen (Neue Professoren-Stellen).
Alle Studierende sich zur Wahl zum Senat aufstellen und für das Amt kandidieren.
Alle Studierende ihren Senat wählen.
Ihr habt vier Stimmen.
Wahlen zu den jeweiligen Fakultätsräten
Sechs studentischen Mitglieder vertreten euch für eure Interessen in euren jeweiligen Fakultäten und Fakultätsräten.
Der Fakultätsrat ist für alle Anliegen der Fakultät und der jeweiligen Studiengänge der Fakultät verantwortlich. Insbesondere für die Weiterentwicklung und Qualitätssicherung sowie für die Prüfungsformen und Studienbedingungen.
Nur die Studierenden der jeweiligen Fakultät können sich zur Wahl des jeweiligen Fakultätsrats aufstellen und für das Amt kandidieren..
Nur die Studierenden der jeweiligen Fakultät können ihren Fakultätsrat wählen.
Ihr habt sechs Stimmen.
Weitere Informationen zur aktuellen Wahl
Weiterführende Inhalte
Veröffentlichungen Wahlen - Downloads
Hier findet ihr alle Bekanntmachungen zur Wahl.
Link zu den aktuellen Bekanntmachungen der Verfassten Studierendenschaft.
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Wahlen Sommersemester 2023
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Weiterführende Inhalte
Personen
Wahlleitung
Die Wahlleitung ist für die Durchführung der Wahlen verantwortlich
Katja Nicolai
