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Wir für euch

Wir für euch

Wir, die Verfasste Studierendenschaft (VS) der RWU, sind eure Anlaufstelle für alles, was euer Studium und das Leben an der Hochschule betrifft. Egal ob ihr Unterstützung bei Problemen braucht, Ideen für Veranstaltungen habt oder euch etwas an der Hochschule nicht passt – wir sind für euch da!
Von Beglaubigungen bis hin zu Bescheinigungen eures Engagements, wir helfen euch auch in formellen Angelegenheiten. Aber vor allem stehen wir euch mit Rat und Tat zur Seite, wenn ihr Fragen habt, etwas verbessern wollt oder einfach Unterstützung sucht. Kommt jederzeit auf uns zu – gemeinsam gestalten wir das Campusleben!

Beglaubigungen

Kopien von Zeugnissen beglaubigen
Beglaubigte Kopien bekommst Du in C 115 bzw. C 116 (AStA).

Mitbringen musst du das Dokument sowie maximal 5 Kopien, die du dann in der Regel im Vorlesungszeitraum innerhalb von 5 Tagen beglaubigt zurückbekommt.
Die Kopien müssen exakt und vollständig dem Origianl entsprechen (Texte oder Stempel dürfen auf der Kopie nicht fehlen oder unvollständig kopiert sein).

WICHTIG:

  • Die Tackernadeln zusammengehefteter Originaldokumente dürfen zum Kopieren nicht geöffnet/entfernt werden.
  • Es können keine Farbkopien beglaubigt werden!
  • Der AStA darf keine Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden u.ä.) oder amtliche Dokumente (Ausweispapiere, polizeiliche Führungszeugnisse u.ä.) beglaubigen.
  • Auch mehrseitige Dokumente müssen vollständig kopiert werden (alle Vorder- und Rückseiten, auch wenn die Seite nur einen Stempel, oder eine unwichtig erscheinende Beschriftung enthält).
  • Stempel und Unterschriften müssen möglichst lesbar sein (Kopierer im Funktionsmenü ggf. dunkler einstellen).
  • Das Format der Kopien muss nicht dem des Origianaldokuments entsprechen, sofern alle Inhalte erhalten und lesbar bleiben. Großformatige Dokumente können demnach verkleinert werden (Reproduktionsfaktor). Bei mehrseitigen Originalen dürfen die Kopien beidseitig bedruckt sein (zwei Seiten auf ein Blatt).
  • Die vier Seiten eines Abiturzeugnisses können beispielsweise - wie im Original - beidseitig auf einen DIN A3 Bogen kopiert werden.
  • Kopien bitte nicht zusammenheften und die Dokumente (Original und Kopie) nicht in mitgebrachte Folien abgeben, mit Büroklammern oder Post-Its etc. versehen.
Bescheinigungen

Gerne bescheinigt der AStA ehrenamtliches Engagement!

Hast du ein Amt für die Verfasste Studierendenschaft während deines Studiums ausgeübt oder übst es noch aus und du benötigst darüber eine Bescheinigung,
dann erhältst du sie gerne von deinem AStA.

Bescheinigungen stellen wir beispielsweise aus für

  • BAföG-Stellen
  • zukünftige Arbeitgeber
  • Bewerbungen etc.

Melde dich direkt bei einem AStA-Mitglied.